Praxis für Psychotherapie


Julia Weckesser M.A.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Bitte vor einer Kontaktaufnahme beachten:


Während der hessischen Ferien bin ich i.d.R. nicht erreichbar.

Emails sowie Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden nach den Ferien bearbeitet.


Bitte senden sie niemals (!) persönliche Dokumente per Email (z.B. Klinikberichte o.ä.).

Schreiben sie in einer Email in wenigen, eher allgemeinen Worten worum es geht (z.B. "Ich habe / mein Kind hat Ängste / geht seit 2 Monaten nicht zur Schule... usw.), um möglichst wenig persönliche Informationen per Email preiszugeben. Genaueres besprechen wir telefonisch (bitte senden sie immer eine Telefonnummer mit, unter der ich sie erreichen kann).


Es muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Diese betragen für ein Erstgespräch ca. ein bis drei Monate*, für einen Therapieplatz ca. vier bis neun Monate*. Die Warteliste wird regelmäßig für längere Zeit geschlossen, da die Anfragen meine Kapazität bei Weitem überschreiten.


Aus privaten Gründen kann ich zurzeit ausschließlich Patient*innen ab dem 15. Lebensjahr aufnehmen.


*die genaue Dauer variiert, es kann schneller gehen oder länger dauern als angegeben.







Praxis Adresse
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in die Friedrichstraße 1, 63303 Dreieich

Herzlich willkommen!
Ich bin approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und behandle
in meiner Praxis Patient*innen bis zum 21. Lebensjahr.
In der Kindertherapie gehören auch "Bezugspersonensitzungen" dazu.
Bezugspersonen sind in erster Linie (Pflege-)Eltern, aber auch Großeltern,
Lehrer usw. zählen dazu. Bei Jugendlichen kann die Therapie auch ohne Bezugspersonen stattfinden.
Bei jungen Erwachsenen ist das eher die Regel.



Warum nehmen Menschen Kontakt zu mir auf?
Bezugspersonen nehmen Kontakt zu mir auf, da sie sich um ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen machen. Vielleicht hat sich das Verhalten verändert. Es könnten sich z.B. Ängste, Wut oder Traurigkeit zeigen. Vielleicht treten plötzlich (oder schon seit längerer Zeit) Schmerzen (Bauch, Kopf,..) auf oder es besteht eine ständige Unruhe oder ausgeprägte Träumerei. Es gibt noch viele weitere Auffälligkeiten, die eine Kontaktaufnahme notwendig machen.
Jugendliche ab 15 Jahren nehmen ebenfalls aus diesen und noch weiteren Gründen Kontakt zu mir auf.
Wie läuft der erste Termin ab?
Sie vereinbaren telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch.

Sie sind privatversichert: Bitte rufen sie ihre Krankenkasse an oder lesen sie in ihren Versicherungsbedingungen nach, in welchem Umfang "Psychotherapie" erstattet wird. Meist übernehmen diese Kassen 5-8 probatorische Sitzungen. Der weitere Verlauf ist ganz unterschiedlich. Manche Kassen übernehmen die Kosten für eine gewisse Sitzungsanzahl pro Jahr, andere erstatten eine unbegrenzte Anzahl, dafür nur bis zu 80% der Kosten und wieder andere bewilligen die Anzahl, die die Therapeutin in einem Bericht begründet.**

Sie sind beihilfeversichert: Sie können online die entsprechenden Formulare ausdrucken. Meist werden 5-8 probatorische Sitzungen regelhaft übernommen. Danach muss die Therapeutin einen Bericht schreiben. Der Empfehlung wird i.d.R. entsprochen. Bitte klären sie auch die Bedingungen ihrer privaten Krankenkasse.**

Sie sind gesetzlich versichert: bringen sie einfach ihre Versicherungskarte mit.


Sie sind Selbstzahler: Es gibt viele Gründe, warum jemand seine Therapiestunden (oder die seiner Kinder) selbst bezahlen möchte oder auch muss. Dann besprechen wir zusammen, wie der gemeinsame Weg aussehen kann.**

** Bitte beachten: Zurzeit nehme ich ausschließlich gesetzlich versicherte Patient*innen auf.
 
Was sind probatorische Sitzungen und Sprechstunden?
In Sprechstunden berichten sie von der Problematik und ich stelle fest ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig ist. Es erfolgt eine Verdachtsdiagnose und eine Behandlungsempfehlung. Manchmal sind andere Unterstützungswege sinnvoll und ich kann zu den entsprechenden Stellen verweisen. Sprechstunden können auch stattfinden, obwohl ich ggf. keinen freien Therapieplatz anbieten kann. So soll eine niederschwellige und schnelle fachliche Einschätzung für eine größere Anzahl von Patienten möglich werden.

Probatorische Sitzungen sind die ersten, bzw. sich an die Sprechstunden anschließenden (meist 2-6) Termine mit mir. In dieser Zeit können wir uns ein Bild voneinander machen und entscheiden, ob wir uns vorstellen können, miteinander zu arbeiten. Zudem überprüfe ich in dieser Zeit etwas genauer, ob und in welcher Form eine seelische Krankheit vorliegt und ob diese behandlungsbedürftig ist. Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin stehe ich unter ärztlicher Schweigepflicht (näheres unter "Schweigepflicht"). Auch überprüfe ich, ob meine Fachkunde passend ist (siehe näheres bei "Fachkunde"). In der Regel übernehmen Krankenkassen mehrfach probatorische Sitzungen. Sollte die Chemie zwischen Therapeut und Patient einmal grundsätzlich nicht stimmen, fängt die Probatorik bei einem anderen Therapeuten wieder von vorne an.

Akutbehandlung:
Diese besondere Form der Therapie ist vorrangig zur Krisenintervention oder zur Therapievorbereitung gedacht und umfasst maximal 12 Stunden á 50 Minuten. Sie kann direkt im Anschluss an die Sprechstunde starten, sofern die Therapeutin freie Kapazitäten hat. Manchmal reicht diese Zeit aus, um Dinge zu klären oder besser zu verstehen, sodass der Patient im Anschluss möglicherweise keine anschließende / weiterführende Therapie benötigt.
Was ist eine Kassenzulassung?
Pro Gebiet ist nur eine bestimmte Anzahl an Therapeuten zugelassen, die an der gesetzlichen Versorgung teilnehmen dürfen. Inzwischen nehme auch ich an der Versorgung teil.
Was ist Kostenerstattung?
Als gesetzlich Versicherter haben sie ein Recht darauf, angemessen ärztlich (daher auch psychotherapeutisch) versorgt zu werden. Das bedeutet, dass ihnen nur eine gewisse Wartezeit sowie eine bestimmte Wegstrecke zugemutet werden kann. Sie müssen sich zunächt an die Kollegen wenden, die eine Kassenzulassung haben (an mich zum Beispiel). Allerdings gibt es wenig freie Behandlungsplätze und manchmal unzumutbar lange Wartezeiten. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung bei anderen Therapeuten (die keinen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung haben), die sie schriftlich bei ihrer Kasse beantragen müssen.

Was ist eine Fachkunde?
Es gibt ausschließlich drei psychotherapeutische Richtlinienverfahren, deren Kosten von den gesetzlichen Kassen oder der Beihilfe (im Falle einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) übernommen werden. In aller Regel trifft dies auch auf die privaten Kassen zu, da diese Verfahren eine langjährige, differenzierte (auch praktische) Ausbildung mit anschließender Approbation voraussetzen und die Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Vom theoretischen Verständnis unterscheiden sich die "Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" und die "Analytische Psychotherapie" nur wenig. Es gibt jedoch in der Art der Behandlung Unterschiede. Die "Verhaltenstherapie" hat eine andere theoretische Grundlage und unterscheidet sich deutlicher. Oft sind alle drei Verfahren gleich gut geeignet.
Sollte ich feststellen, dass eine andere Therapieform besser geeignet wäre, würde ich die entsprechende Empfehlung aussprechen. Ich selbst habe die Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und empfehle dort einen Termin zu vereinbaren, wo sie sich wohlfühlen. Ihr Therapeut wird ihnen mitteilen, ob er ihnen helfen kann.
Seit Juli 2020 gehört nun auch die "Systemische Psychotherapie" zu den Richtlinienverfahren, jedoch nur für die Therapie von Erwachsenen (ab dem 18.Lj.).
Was bedeutet Schweigepflicht?
Schweigepflicht bedeutet, dass ich alles, was mir Patienten oder deren Bezugspersonen anvertrauen, für mich behalten muss. Auch wenn mir Kinder oder Jugendliche etwas anvertrauen, darf ich es den Eltern (Großeltern, Pflegeeltern, Lehrern,...) nicht erzählen! Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen darf ich die Schweigepflicht brechen, wenn z.B. jemandes Leben akut in Gefahr ist oder wenn mir eine Schweigepflichtsentbindung erlaubt, mich mitzuteilen oder auszutauschen. Uns Psychotherapeuten liegt dieser Punkt sehr am Herzen und wir schützen, was sie uns anvertrauen!
Wie geht es weiter?
Während der Sprechstunde / Probatorik haben wir uns kennengelernt und festgestellt, dass wir uns vorstellen können, miteinander zu arbeiten. In dieser Zeit habe ich mir ein Bild der Symptome und ihrer persönlichen Geschichte gemacht und eine Diagnose gestellt. Es gibt ein Behandlungsziel und die Rahmenbedingungen sind geklärt. Nun beginnt die eigentliche Arbeit, die in Form einer (evtl. Akutbehandlung - siehe oben) Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie stattfinden wird. Mit Selbstzahlern wird die Therapiedauer individuell besprochen.

Die Kurzzeittherapie I besteht aus 12 Sitzungen (plus evtl. 3 Bezugspersonensitzungen). Die Kurzzeittherapie II ebenfalls und folgt auf die Kurzzeittherapie I.
Die Langzeittherapie bei Kindern besteht aus 70 Sitzungen (plus ca. 17 Bezugspersonensitzungen), die Langzeittherapie bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen aus 90 Sitzungen (ob hier Bezugspersonensitzungen stattfinden, hängt u.a. vom Alter d. Patienten ab).

Diese Stundenkontingente können durch entsprechende Anträge und bei Notwendigkeit jeweils auch verlängert werden. Manchmal sind auch nicht alle beantragten Stunden erforderlich, dann endet die Therapie (nach gemeinsamer Absprache) früher.
Die Therapiestunden finden zu festen Terminen und meist 1-2 Mal pro Woche statt. Die Bezugspersonensitzungen 1 Mal pro Monat. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und beginnt zur vollen Stunde. An den meisten Ferientagen und an den Feiertagen finden keine Termine statt. Während der Sommerferien ist die Praxis zum Teil geschlossen, jedoch nicht durchgängig.

Nach Erreichen des Behandlungsziels (das sich auch im Laufe des Therapieprozesses ändern kann) und nach angemessener Stabilisierung ist es Zeit, sich zu verabschieden. Ein Abschied ist immer wichtig und muss gut vorbereitet werden. Immerhin sind wir bis zu diesem Punkt oft einen längeren Weg miteinander gegangen.
Rahmenbedingungen
Für eine gute Zusammenarbeit ist die Einhaltung der Rahmenbedingungen besonders wichtig. Dies bedeutet, ihre Zeit beginnt genau zur terminierten Uhrzeit. Es ist wichtig, dass sie auch nicht zu früh ankommen, da es in meiner Praxis kein Wartezimmer gibt.
Die Stunde endet 10 Minuten vor der nächsten vollen Stunde.
Die Termine müssen alle eingehalten werden. In ausdrücklichen Ausnahmefällen kann die Stunde abgesagt oder verschoben werden. Dies muss jedoch mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bestehen.
Warum bin ich hier so streng? Unter anderem aus diesem Grund: Um möglichst viele Patienten versorgen zu können, biete ich Termine nacheinander zur vollen Stunde an. In den 10 Minuten dazwischen muss ich die Stunde dokumentieren. Es bleibt also keine Zeit, um Patienten früher zu empfangen oder später zu verabschieden, ohne dass dem nachfolgenden Patienten dadurch einen Nachteil entsteht. Es ist mir wichtig, dass jeder Patient seine Zeit erhält. Vielen Dank für ihr Verständnis.



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